Unsere AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schreinerei

Rainer Welter 

A. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Die Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir mit der Herstellung von Waren beauftragt werden oder solche verkaufen oder sonstige Leistungen erbringen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs.1 BGB.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Abweichungen vom Vertrag bzw. von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die nur von unserer Geschäftsleitung oder unseren sonst Handlungsbevollmächtigten wirksam unterzeichnet werden kann.

B. Auftragserteilung/Vertragsschluss

1. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Klebstoffverhalten bleiben im Rahmen des branchenüblich Zumutbaren vorbehalten.

2. Die Angebotspreise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert gegenüber den Angebotsunterlagen bleiben.

3. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.

C. Vorarbeiten

Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Druckvorlagen, Projektierungsunterlagen, Entwürfen, Zeichnungen und Modellen, die vom Besteller angefordert werden, sind aufgrund gesonderter Vereinbarung vergütungspflichtig.

D. Korrekturvorlagen

1. Der Besteller hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Das Risiko etwaiger Fehler geht mit Ansicht auf das Grundmodell auf den Besteller über. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung.

2. Ergeben sich nachträgliche bauliche Veränderungen in den Vorlagen oder Gestaltungsänderungen, so werden diese nach Aufwand berechnet.

3. Bei Präge und Stanzausführungen sind Änderungen am Werkzeug nicht möglich. Neuanfertigungen werden gesondert berechnet.

E. Lieferfrist

1. Die angegebene Lieferzeit versteht sich – mangels anderslautender Vereinbarungen – abgehend vom Werk. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der letzten vereinbarten Mitwirkungshandlung des Bestellers.

2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung sowie verzögerter Korrekturfreigabe.

3. Bei Lieferverzug kann der Besteller die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

F. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Liefertermine bedürfen für ihre Gültigkeit unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.

3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.

4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.

5. Abrufaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nimmt der Besteller die Ware zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, den bei uns noch lagernden Restbestand auszuliefern oder Lagerkosten zu berechnen.

G. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2. Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versand sind nicht inbegriffen.

3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

4. Wir behalten uns, insbesondere bei Rahmen- und Abrufaufträgen, das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenveränderung, etwa aufgrund tarifgebundener Lohnveränderungen oder Materialpreisänderungen, eintreten.

5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

6. Der Besteller verpflichtet sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, den Rechnungsbetrag binnen 30 Tagen nach Erhalt und Fälligkeit der Rechnung zu zahlen. Lässt der Besteller diese Frist schuldhaft verstreichen, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlung binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto auf den Warenwert.

7. Wechselzahlungen sind nur bei Vereinbarungen und ohne Skontoabzug zulässig. Zahlungen per Scheck oder Wechsel übernehmen wir nur zahlungshalber, nicht an Zahlungstatt. Gebühren für die Einlösung von Schecks oder Wechseln gehen zu Lasten des Bestellers.

H. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde ohne unser Verschulden vom Vertrag zurück, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 130,– fällig, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

I. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

1. Die Aufrechnung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen erklärt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund eines Gegenanspruchs ausgeübt werden, der auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

J. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vorbehalten.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie eine Sitzverlegung hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

K. Mängelgewährleistung

1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen und unsere Allgemeinen Lagerungs- und Verarbeitungshinweise zu beachten.

2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

3. Kein Mangel liegt vor, wenn Verschleißteile im Rahmen gewöhnlicher Abnutzung erneuert oder instand gesetzt werden müssen, es sei denn, eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wurde vertraglich vorausgesetzt oder anderweitig zugesichert.

4. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung und nicht sachgerechten Einbau der Ware durch den Besteller hervorgerufen werden. Dasselbe gilt für Fehler und Schäden, die auf nachträgliche und nicht dem Stand der Technik entsprechenden Änderungen am Kaufgegenstand zurückzuführen sind, es sei denn, der Verkäufer hat hierzu ausdrücklich zugestimmt.

5. Der Besteller erkennt technologisch begründete branchenübliche Toleranzen etwa in Größe, Farbe, Klebstoff und sonstiger Ausführung als vertragsgemäße Beschaffenheit an.

6. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Die Eignung unserer Erzeugnisse für die vom Besteller vorgesehenen Anwendungszwecke gehört nicht zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Dies gilt insbesondere für selbstklebende Erzeugnisse, da bei ihnen die Reaktion des Klebstoffes auf bestimmten Materialien (z.B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien usw.) nicht vorausgesehen werden kann. Es ist daher erforderlich, dass der Besteller mit dem Selbstklebematerial eigene Klebeversuche auf dem Originaluntergrund durchführt. Wir lehnen jede Haftung für irgendwelche Schäden oder Nachteile ab.

8. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.

11. Für Mängel an dem vom Besteller gelieferten Material wird nicht gehaftet.

12. Erklärt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die gelieferte Ware ist uns in diesem Fall unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hatten. Die Regelung in Ziffern L 1. bleibt unberührt.

13. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder lesbare Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

L. Haftungsbeschränkungen

1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern der Schaden durch eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Sofern wir gemäß vorstehender Ziffer 1. für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Darüber hinaus gilt die Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

M. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

N. Eigentum an Werkzeugen (Handelsbrauch)

1. Alle abgegebenen Preise für Betriebsgegenstände, die zur Herstellung des Vertragserzeugnisses notwendig sind, sind Anteilskosten. Reinzeichnungen, Stanz- Präge- und andere Werkzeuge bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet werden – unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

2. Die Rechte daran verbleiben bei uns, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen, können diese Gegenstände gegen Vergütung herausgegeben werden.

O. Archivierung

Die Aufbewahrungsfrist der unter Abschnitt N genannten Gegenstände steht in unserem Ermessen und beträgt maximal zwei Jahre seit der letzten Auftragserteilung.

P. Urheberrechtliche / Gewerbliche Schutzrechte

1. Dem Besteller werden an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Datenträgern, Stanz-, und Prägewerkzeugen usw., an denen wir Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte haben oder erworben haben, keinerlei Nutzungsrechte übertragen.

2. Der Besteller gestattet, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben oder sie als Muster versenden dürfen.

3. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Q. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist im dispositiven Recht keine entsprechende Regelung für die als unwirksam qualifizierte Bestimmung vorhanden, so ist die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

R. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Das Abkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) vom 11.04.1980 wird abbedungen.

3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichn-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder die Niederlassung bzw. der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

Gerichtsstand Köln